Titel der Seite
Allgemeines
Einführung
Landleute und Bürger
Amtliche Schreibweise
Bürgerbuch
Landleute 1400-1914
Bürger 1901-1930
Namen, Orte und Wappen
Geschichte der Urner Familiennamen
Urner Wappen
Urner Gemeinden
Urner Orte
Regierung und Behörden
Politisches System im alten Uri
Urserntal: Talammann
Land Uri: Landammann
Unser Projekt
Herkunft der Urner Familien
Alte Urner Geschlechter
Impressum
Unsere Webseite
Allgemeines
Einführung
Landleute und Bürger
Amtliche Schreibweise
Bürgerbuch
Landleute 1400-1914
Bürger 1901-1930
Namen, Orte und Wappen
Geschichte der Urner Familiennamen
Urner Wappen
Urner Gemeinden
Urner Orte
Regierung und Behörden
Politisches System im alten Uri
Urserntal: Talammann
Land Uri: Landammann
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Landleutebuch
Das Landleutebuch entspricht den sog. Bürgerbuch. Im Bürgerbuch wurden vor allem in den reichsunmittelbaren freien Städten und reichsunmittelbaren freien Gebieten wie «das Land URI» die Einwohner verzeichnet, die das Bürgerrecht erworben hatten, indem sie den Bürgereid geleistet und das Bürgergeld gezahlt hatten (Neubürger). Mit dem Bürgerrecht erwarben Sie bestimmte Rechte (z. B. Ausübung eines Gewerbes, Wahlrecht), aber auch Pflichten (z. B. Steuern abzuführen, Verteidigung). Häufig wird in Bürgerbüchern die Herkunft der Neubürger festgehalten. Die Höhe des Bürgergeldes war in der Regel vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Manchmal wurde ein geringeres Bürgergeld verlangt, wenn der Neubürger eine Bürgertochter oder -witwe geheiratet hatte. Das Bürgerrecht (in Uri Landrecht genannt) wurde auch geschenkt, wer sich beruflich hervortat (z. B. Ärzte) oder an siegreichen Schlachten teilnahm (Kappeler Krieg). Daher sind bei Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten manchmal interessante Rückschlüsse möglich. So mussten in URI die Aufnahme von Neubürgern durch die Landsgemeinde bestätigt werden. Das Landleuterecht wurde vererbt. Da das Landleute Buch laufend fortgeführt wurde, sind die Einträge chronologisch und nicht nach Namen angeordnet. Man war Bürger von Uri, später den Gemeinden zugeordnet. Das Urner Landleute Buch beginnt 1400 und wurde bis 1914 handschriftlich nachgeführt. 1918 wurden die Gemeinde verpflichtet, das Gemeindebürgerregister zu führen.

Seite aus den Landleutebuch: Anno 1500
Quelle: Staatsarchiv Uri in Altdorf
Urner Amtsblatt
Das Amtsblatt des Kanton Uri ist seit 1849 das offizielle Publikationsorgan für Mitteilungen der Verwaltung und Erlasse der Behörden. Darin sind ebenfalls Einbürgerungen vermerkt.
Quelle: Staatsarchiv Uri in Altdorf
Familiennamenbuch
Die Online-Datenbank wurde 1990 durch die Stiftung Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) von der "Arbeitsgemeinschaft Schweizer Familiennamen" erworben. Das Familiennamenbuch verzeichnet alphabetisch alle Familien, die 1962 in einer schweizerischen Gemeinde das Bürgerrecht besassen.
Quelle: www.familiennamenbuch.ch
Heute
Für eine ordentliche Einbürgerung im Kanton Uri benötigt man heute 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, 5 ununterbrochene Jahre im Kanton Uri und 5 Jahre in Ihrer Wohngemeinde sowie nachweislich Kontaktpflege zu Schweizerinnen und Schweizern.
Quelle: www.ur.ch